Allgemeine Geschäftsbedingungen
Präambel
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) gelten für die Vertragsverhältnisse zwischen der Firma Andrei Melinte Videoproduktion, Kennerweg 978467 Konstanz, (nachfolgend „Lovely Giants“) und dessen Auftraggeber (nachfolgend „Kunde“). Die AGB sind jederzeit über die Website www.lovelygiants.com aufrufbar.
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Geltungsbereich
1.1 Es gelten ausschließlich diese AGB in ihrer jeweils zum Vertragsabschluss geltenden Version für alle vertraglichen Verhältnisse, die zwischen Lovely Giants und dem Kunden zustandekommen, es sei denn, es wurde zwischen den Vertragspartnern ausdrücklich Abweichendes in schriftlicher Form vereinbart.
1.2 Der Kunde zeigt sich mit der schriftlichen Abgabe einer Bestellung oder eines Auftrages gegenüber Lovely Giants mit den hier vorliegenden AGBs als einverstanden. Werden von diesen AGB abweichende Vereinbarungen vorgenommen, sind diese in Schriftform zu tätigen. Im Falle der Kunde auch über eine eigene AGB verfügt, so kommen bei abweichenden Klauseln die Bestimmungen der AGB von Lovely Giants zur Anwendung.
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Vertragsabschluss
2.1 Nach der Durchführung eines kostenlosen Beratungsgespräches erhält der Kunde eine schriftliche Auftragsbestätigung zur Erbringung der darin angeführten Produktions- und Dienstleistungen durch Lovely Giants.
2.2 Das Angebot kann innerhalb von zwei Wochen rechtswirksam angenommen werden. Der Inhalt des Angebotes richtet sich nur an den Angebotsempfänger und ist daher vertraulich zu behandeln. Das Weitergeben des Angebotsinhaltes an Dritte ist nicht gestattet.
2.3 Wenn sich der Kunde innerhalb dieser zwei Wochen für eine vertragliche Vereinbarung entschließt, wird diese rechtsgültig, sobald der Kunde eine Anzahlung von über die Hälfte des Gesamtbetrages an Lovely Giants ausbezahlt und der Betrag auf dessen Konto eintrifft.
2.4 Die vertragliche Vereinbarung wird jedoch nicht mehr rechtsgültig, wenn der Kunde die Anzahlung zu spät leistet und Lovely Giants die Leistungen nicht mehr innerhalb der vereinbarten Fristen erfüllen kann.
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Leistungen
3.1 Alle von Lovely Giants zur Verfügung gestellten Unterlagen und Materialien wie beispielsweise Drehbücher, Storyboards, Konzepte, Zeichnungen, Skizzen, Rohmaterial der Aufnahmen und Ähnlichem bleiben im Eigentum von Lovely Giants. Abweichendes muss in Schriftform vereinbart werden. Lovely Giants behält sich das Recht vor, Rohmaterial für Referenzzwecke einzusetzen.
3.2 Die vertragliche Vereinbarung beziehungsweise das Leistungsangebot, welches vom Kunden angenommen wird, beinhaltet die zu erbringenden Leistungen beider Parteien sowie den voraussichtlich zu begleichenden Preis.
3.3 Im Falle der Kunde oder ein Dritter für die Produktion zusätzliches Material wie ein Drehbuch, Treatment oder anderweitiges Rohmaterial (zum Beispiel Filmmaterial, Fotos, Zeichnungen etc.) zur Verfügung stellt, da ohne diese eine Leistungserbringung seitens Lovely Giants nicht möglich ist, ist der Kunde verpflichtet, die Nutzungsrechte an Lovely Giants zu übertragen. Fallen hierbei Kosten an, sind diese vom Kunden selbst zu tragen.
3.4 Dem Kunden obliegt die Pflicht, vereinbarte Termine elektronisch oder schriftlich zu bestätigen, es sei denn bei Vertragsabschluss wurden bereits Termine schriftlich vereinbart.
3.5 Im Falle der Kunde während der Vertragslaufzeit wesentliche Vertragsbestandteile ändert, die mit zusätzlichen Kosten einhergehen, hat Lovely Giants das Recht, eine Rechnung in der Höhe der zusätzlich anfallenden Kosten dem Kunden in Rechnung zu stellen. Lovely Giants teilt dem Kunden den Betrag der voraussichtlich entstehenden Zusatzkosten sofort mit. Lovely Giants behält sich darüber hinaus das Recht vor, zwei Korrekturrunden durchzuführen. Hierbei handelt es sich um marginale Änderungen wie beispielsweise beim Schnitt während des Schneidevorganges. Im Nachhinein können weitere Korrekturen vorgenommen werden, sofern die Parteien sich darüber einig sind.
3.6 Finden die Vertragsparteien keine Einigung über die zusätzlich anfallenden Kosten durch die Änderung seitens des Kunden, so gelten die Leistungsverpflichtungen im Umfang des ursprünglich vereinbarten Vertrages. Ist die Änderung jedoch so gravierend, dass der ursprüngliche Leistungsumfang nicht mehr von Lovely Giants erfüllt werden kann, so hat Lovely Giants das Recht, den weiteren Verlauf der vertraglichen Vereinbarung zu bestimmen und vom Kunden einen entsprechenden Schadenersatz zu verlangen.
3.7 Die Sprache der im Vertrag definierten Leistungen ist Deutsch, es sei denn Abweichendes wurde von den Parteien ausdrücklich vereinbart. Diese Regelung bezieht sich insbesondere auf die im Werk verwendeten Schriften, eine Ausnahme davon sind Liedtexte, Fachbegriffe und Ähnliches.
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Mitwirkungspflichten
4.1 Der Kunde ist dazu verpflichtet, mit Lovely Giants über die gesamte Vertragsdauer hinweg zu kooperieren. Dies bezieht sich insbesondere im Hinblick auf die Erfüllung der Leistungspflichten von Lovely Giants. Demnach hat der Kunde dafür zu sorgen, dass Hilfsmittel, die eine Leistungserbringung durch Lovely Giants ermöglicht bzw erleichtert, rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Hierunter fallen beispielsweise die Aufbauten, Dekorationen, Requisiten, Personen, Fuhrpark und dergleichen, die für den Filmdreh erforderlich sind.
4.2 Im Falle der Kunde für die Planung sowie die Organisation des Drehortes verantwortlich ist, hat dieser dafür zu sorgen, dass die Aufnahmen der geplanten Szene gemacht werden können. Hierunter fallen vor allem Genehmigungen für den vereinbarten Dreh für zB Kirchen, Museen, Muster– und Einkaufshäuser, Messen und Veranstaltungen an Plätzen.
4.3 Lovely Giants übernimmt die Planung und Organisation von Drehplätzen sowie die Beantragung von Genehmigungen, das Bereitstellen der Schauspieler und Ähnlichem nur dann, wenn dies so schriftlich im Vertrag festgehalten wurde.
4.4 Kommt der Kunde seiner Mitwirkungspflicht zur Auftragserfüllung nicht ausreichend nach, so kann Lovely Giants nicht zur Haftung für die eventuell verminderte Qualität des zu bearbeiteten Rohmaterials und daraus folgenden Endprodukten herangezogen werden.
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Bearbeitung des Auftrages
5.1 Lovely Giants ist für die technische Durchführung und die künstlerische Ausgestaltung der Produktion zuständig.
5.2 Wenn es für die Erfüllung der vertraglichen Pflichten notwendig wird, ist Lovely Giants dazu berechtigt, Dritte zur Erfüllung eines Teiles oder für den gesamten Vertrag hinzuzuziehen. Diese Regelung bezieht sich insbesondere auch auf unverschuldete Verhinderungen, wie zB Krankheit oder höhere Gewalt im Sinne von unter anderem unvorhergesehenen Naturereignissen.
5.3 Kommt es zu einem unverschuldeten Ausfall, so wird der Drehtermin verschoben und mit dem Kunden ein angemessener, zeitnaher Ersatztermin vereinbart.
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Urheberrechtsausschluss
6.1 Der Kunde trägt die Verantwortung für den Erwerb aller Berechtigungen, die für die Erfüllung der Leistungen des vereinbarten Vertrages für insbesondere die Herstellung, Bearbeitung und Vervielfältigung und Vorführung von Aufnahmen, wie Bild und Ton, und dergleichen notwendig sind. Diese Regelung bezieht sich insbesondere auf die Verfügung über die Rechte zur gewerblichen Nutzung. Bei Vertragsabschluss versichert der Kunde, über die notwendigen Urheber–, Nutzungs- und Vervielfältigungsrechte zu verfügen bzw eine Lizenz zu haben und/oder die erforderlichen Berechtigungen des Urhebers beziehungsweise Lizenzinhabers zu besitzen.
6.2 Im Falle die Bedingungen aus Z 6.1 seitens des Kunden nicht erfüllt werden und Dritten daraus Ansprüchen entstehen, ist der Kunde dazu verpflichtet, jegliche Haftung zu übernehmen und Lovely Giants schuld- und klaglos zu halten.
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Preis, Liefertermin und Abnahme
7.1 Die vereinbarte Vergütung ist innerhalb von sieben Tagen ab dem Zeitpunkt der Rechnungslegung vorzunehmen, es sei denn Abweichendes wurde schriftlich vereinbart.
7.2 Die Frist des Liefertermins wird bei Vertragsabschluss festgelegt. Im Falle diese Frist nicht eingehalten werden kann, oder eine Herstellung nicht möglich ist, so haftet Lovely Giants nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Liegt eine Verzögerung im Verschulden des Kunden (zB weil dieser ein für die Vertragserfüllung notwendiges Hilfsmittel nicht bereitstellt), so kann sich der ursprünglich geplante Liefertermin bis auf das Dreifache des Zeitraums der Verzögerung, die durch den Kunden verschuldet wurde, verlängern.
7.3 Die Fertigstellung des Werkes wird dem Kunden von Lovely Giants mitgeteilt. Im Anschluss daran hat der Kunde vor der Übergabe des Werkes die Möglichkeit auf eine Korrektur, die in den Geschäftsräumlichkeiten von Lovely Giants stattfindet. Sobald der Kunde das finale Werk übernimmt, gilt dieses als abgenommen und die Vertragsleistung durch Lovely Giants als erfüllt.
7.4 Der Kunde hat den geschuldeten Restbetrag innerhalb einer vertraglich vereinbarten Frist in bar oder elektronisch zu begleichen. Wird diese Frist überschritten, so befindet sich der Kunde im Verzug und Lovely Giants ist berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe mit zumindest jedoch 10 % per anno dem Kunden in Rechnung zu stellen.
7.5 Die Vereinbarung von Lieferfristen und Terminen bedarf der Schriftlichkeit. Eine mündliche Vereinbarung gilt nicht als verbindlich. Verbindliche Lieferfristen können sich durch unbeeinflussbare, äußere Einwirkungen wie höhere Gewalt oder ähnliche Ereignisse wie Streik, Ausfall oder Störung von technischen Maschinen und Geräten sowie eine nicht oder zu spät eintreffende Rohmateriallieferung um die Zeit der jeweiligen Beeinträchtigung verlängern.
7.6 Nach Abnahme des finalen Werks speichert Lovely Giants für zumindest 1 Monat das Werk, das Rohmaterial sowie die damit zusammenhängenden Daten. Nach Ablauf dieser Frist kann das gesamte Material samt der Daten gelöscht werden. Lovely Giants kommt keine Pflicht zur Sicherung des Materials und der Daten zu.
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Copyright, Urheberrechte, Aufbewahrung
8.1 Lovely Giants kommen alle notwendigen Verwertungsrechte in Bezug auf die Vervielfältigung, Sendung, Aufführung und hinsichtlich des Leistungsschutzes zu. Lovely Giants übernimmt die Verwaltung dieser Verwertungsrechte über die gesamte Vertragsdauer hinweg und auch nach Fertigstellung des Werkes. Darüber hinaus kommen die Urheberrechte des Rohmaterials sowie des finalen Werks Lovely Giants zu, wobei dem Kunde ab dem Zeitpunkt der Abnahme ein Nutzungsrecht gestattet wird.
8.2 Vor Abschluss des Vertrages hat der Kunde Lovely Giants über die gewünschte Art der Veröffentlichung des Werks zu informieren. Wenn zusätzliche Kosten für etwaige Verwertungsrechte Dritter zu begleichen sind, kommt diese Pflicht dem Kunden zu.
8.3 Lovely Giants kommt das Recht, den eigenen Firmennamen sowie ein Copyrightzeichen in einer Filmproduktion auf den bearbeiteten Produkten wie beispielsweise Ordnern, Mappen, Hüllen und dergleichen anzufügen.
8.4 Lovely Giants übernimmt nach Vertragsabschluss das Ausgangs– und Restmaterial (Bild und Ton) sowie kommt ihm eine Kopie des finalen Werkes für Zwecke der nachträglichen Vervielfältigung zu.
8.5 Dem Kunden werden für die Aufbewahrung selbst keine zusätzlichen Kosten auferlegt.
8.6 Lovely Giants erfüllt die vertraglichen Leistungspflichten nach höchster Sorgfalt und bestem Gewissen sowie werden alle erforderlichen Richtlinien bei Auftragserfüllung eingehalten. Wird das übergebene Werk nach Übergabe jedoch schadhaft oder unbrauchbar, darf Lovely Giants hierfür nicht zur Haftung herangezogen werden.
8.7 Dem Kunden ist es gestattet, eine Kopie der Daten anzufertigen, um für einen besseren Schutz zu sorgen.
8.8 Das produzierte Werk darf nur für die vertraglich vereinbarten Zwecke sowie auf den vertraglich vereinbarten Plattformen veröffentlicht werden. Darüber hinaus darf das übergebene und abgenommene Werk nicht bearbeitet werden sowie ist ein sogenanntes „Framing“ nicht gestattet., es sei denn es wurde Abweichendes vertraglich vereinbart.
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Haftungsausschluss
9.1 Lovely Giants verwendet für die Erfüllung des vertraglichen Leistungsgegenstandes ausschließlich Standard Markenartikel. Die Qualität der eingesetzten Medien wird stichprobenartig von Lovely Giants überprüft.
9.2 Die technische Ausrüstung darf nur für handelsübliche Einsatzzwecke verwendet werden, wobei sich Beschränkungen bei insbesondere Schlechtwetter wie Regen ergeben. Damit die technische Ausrüstung nicht geschädigt wird, steht es Lovely Giants zu, eine Änderung der Drehsituation auch entgegen der vertraglich vereinbarten Bedingungen vorzunehmen, um einen drohenden Schaden vorzubeugen oder diesen abzuwenden.
9.3 Lovely Giants ist dazu verpflichtet, die technische Ausrüstung regelmäßig und nach gewöhnlichem Standard zu warten sowie zu überprüfen. Wenn es jedoch zu einem technischen Ausfall kommt, der die vertragliche Leistung verzögert oder gar verhindert, übernimmt Lovely Giants keine Haftung dafür. Dasselbe gilt für den Fall, wenn durch den unvorhergesehenen und nicht abwendbaren Ausfall wichtige Daten verloren gehen, so übernimmt Lovely Giants keine Haftung.
9.4 Die eingesetzten Medien zur Wiedergabe können auf handelsüblichen Wiedergabeträgern abgespielt werden. Jedoch kann eine Inkompatibilität in Bezug auf spezielle Wiedergabegeräten- und Medienkombinationen bestehen. In diesem Falle haftet Lovely Giants nicht dafür, dass die eingesetzten Medien auf allen erdenklichen Wiedergabegeräten ohne jegliche Störung abgespielt werden können. Darüber hinaus wird von Lovely Giants auch dann keine Haftung übernommen, wenn es zu Schäden an diversen Abspielgeräten durch den Einsatz der Medien von Lovely Giants kommt.
10. Stornierung
Im Falle der Kunde von seinem Stornierungsrecht bis zu vier Wochen vor Drehbeginn Gebrauch macht, werden diesem 5 % der vertraglich vereinbarten Vergütung für die bis zu diesem Zeitpunkt geleisteten Arbeit in Rechnung gestellt. Erfolgt die Stornierung bis zu drei Wochen vor dem Beginn der Aufnahmen, so werden 10 % des Gesamtbetrages in Rechnung gestellt. Erfolgt die Stornierung bis zu zwei Wochen vor dem Dreh beginnen werden 20 % und bei einer Stornierung bis zu 24 Stunden vorher 60 % in Rechnung gestellt. Eine Stornierung innerhalb von 24 Stunden hat die Pflicht der Leistung des gesamten Preises (100%) zur Folge.
11. Sonstige Bestimmungen
11.1 Jegliche Änderung in Bezug auf den Produktionsvertrag ist schriftlich vorzunehmen.
11.2 Lovely Giants ist berechtigt, mit jeglicher für den Kunden vorgenommenen Leistung oder hergestellten Produktion in angemessener Weise als Referenz zu werben. Darüber hinaus behält sich Lovely Giants das Recht vor, mit unentgeltlich hergestellten Produkten für den Kunden oder vorgenommenen Leistungen auf den eigenen Firmennamen hinzuweisen. Lovely Giants kommt das eingeschränkte Nutzungsrecht zur Werbung mit Referenzen in eigener Sache zu und das in Unabhängigkeit davon, um welche Art oder Medium der Nutzung als Referenz es sich handelt.
11.3 Lovely Giants kommt das uneingeschränkte Recht zu, Videomaterial für das eigene Portfolio auf der firmeneigenen Website www.lovelygiants.com sowie auf den Sozialen Plattformen für Werbezwecke zu verwenden.
12. Salvatorische Klausel
Im Falle es zur Unwirksamkeit oder Unvollständigkeit einer oder mehrerer Regelungen dieser AGB kommt oder sich solch eine ergibt, wird eine unwirksame oder unvollständige Regelung durch eine angemessene ersetzt oder ergänzt, die demselben wirtschaftlichen Zweck der ursprünglich gewollten Regelung so gut wie möglich gleichkommt.
13. Datenschutz
13.1 Lovely Giants trägt die Verantwortung für die gesamte Datenverarbeitung.
13.2 Im Sinne von Art. 6 (1) b DSGVO (Verarbeitung zur Erfüllung des Vertrages) kommt Lovely Giants das Recht zur Datenverarbeitung zu.
13.3 Die weiteren Bestimmungen zum Datenschutz sind detailliert unter der folgenden Adresse nachzulesen: www.lovelygiants.com/datenschutz.
14. Schlussbestimmungen
Als Gerichtsstand gilt das am Hauptsitz von Lovely Giants zuständige Gericht. Für vertragliche Vereinbarungen zwischen Kunden und Lovely Giants gilt ausschließlich das nationale Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Rechts wird hiermit ausgeschlossen.